Jahresabschluß
- Der Gesetzgeber bestimmt, daß Unternehmen einen Jahresabschluß erstellen müssen. Dieser besteht für Kapitalgesellschaften aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie dem Lagebericht.
Jahresstatistik
- Die Jahresstatistik stellt die wesentlichen Zahlen eines Geschäftsjahres denen des vorangegangenen Jahres gegenüber. Einzelposten der Jahresstatistik: Umsatz, Absatzmenge, Vorräte, Personal, Investitionen, Abschreibungen, Jahresüberschuß, Dividende/Aktie, Eigenkapitalquote, Umsatzrendite.
Jahresüberschuß
- Der Jahresüberschuß ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung: die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses werden Gewinn-/Verlustvortrag, Entnahmen aus und Einstellungen in offene Rücklagen nicht berücksichtigt.