Kostenartenrechnung
- Die Kostenartenrechnung dient der systematischen Erfassung aller Kosten, die bei der Erstellung und Verwertung von Leistungen entstehen. Ihre Fragestellung lautet: Welche Kosten sind angefallen.
Konkurs
- Ein gerichtlich angeordnetes Verfahren über das Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners mit dem Ziel, das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig und gerecht auf die Gläubiger zu verteilen, die kein bevorzugtes Befriedigungsrecht haben.
- Das Verfahren wird auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers eröffnet und vom Konkuersverwalter durchgeführt. Durch einen Vergleich kann der Konkurs verhindert werden.
Kontokorrent
- Ein in laufender Rechnung geführtes Konto, auf dem sich alle Geschäfte niederschlagen. Überziehungen dieses Kontos werden Kontokorrentkredit (kurzfristiger Kredit in laufender Rechnung) genannt. Es wird eine Höchstgrenze (Limit) für die Kreditbeantspruchung vereinbart (Kreditlinie).
Kurzfristige Verbindlichkeiten
- Kontokorrentkredite, Darlehenstilgungen, Zinszahlungen und Hypothekentilgungen (innerhalb eines Jahres fällig), Steuerrückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen